Covid

Selbstdeklaration

Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 19. Juni 2020 die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der
COVID-19-Epidemie angepasst. Gestützt auf diese Verordnung muss jede Person, die an einem Spiel der FC Schaffhausen AG
anwesend sein will, ihre Kontaktdaten zwecks Contact Tracing angeben. Dies gilt auch für Minderjährige.

Ohne Selbstdeklaration kann der Zutritt ins Stadion verweigert werden!
Beim Zutritt ist unaufgefordert eine gültige ID/Pass vorzuweisen.

QR – Code

Um Dich und Deine Mitmenschen vor dem
Coronavirus zu schützen, ist die Registrierung
Deiner Kontaktdaten vorgeschrieben.
Bitte scanne diesen QR-Code und fülle das
Formular aus. Den erhaltenen BestätigungsQR-Code musst Du beim Eingang vorweisen!