FC SCHAFFHAUSEN AG
AGB WAREN- UND TICKETKAUF
1. GELTUNGSBEREICH
(a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für den Verkauf von Eintrittskarten, Dauerkartenabonnements, für alle Lieferungen und Leistungen der FC SCHAFFHAUSEN AG, welche der Kunde («Kunde» oder «Sie») als über den Webshop auf der Website des FC SCHAFFHAUSEN («Website») bezieht sowie die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und der FC SCHAFFHAUSEN AG im Zusammenhang mit dem Hospitality-Bereich während den Heimspielen des FCS in der Challenge League («CHL») im Fussballstadion der berformance arena.
(b) Indem Sie beim FC Schaffhausen ein Ticket (Einzelticket, Jahreskarte, Kombi-Ticket; nachfolgend «Ticket/Tickets») oder Waren im Webshop bestellen, willigen Sie gegenüber dem FCS in die vorliegenden AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung oder dem Einkauf im Geschäft geltenden Fassung ein. Sie erklären, diese Dokumente gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.
(c) Die vorliegenden AGB gelten für die Heimspiele des FCS.
(d) Der FC Schaffhausen kann die vorliegenden AGB von Zeit zu Zeit anpassen, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen zu berücksichtigen. Solche AGB-Anpassungen werden Ihnen beim Login mitgeteilt. Ohne das Einverständnis des Nutzers können die Dienste unter Umständen nicht mehr weiter genutzt werden.
(e) Aufgrund der aktuellen Pandemie (COVID-19) war der FCS verpflichtet, im Rahmen von Veranstaltungen (insb. von Heimspielen) ein Schutzkonzept umzusetzen. Die Umsetzung des Schutzkonzeptes dient dem Schutz der Gesundheit der Besucherinnen und Besucher. Die entsprechenden Pflichten der Besucherinnen und Besucher finden sich insbesondere in Ziff.
6.6. dieser AGB. Bei einer weiteren Verordnung der Behörden kann dies wieder verlangt werden und muss allfällig vom FCS umgesetzt werden.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGS IM WEBSHOP
(a) Die Online-Auslage von Waren und Tickets im Webshop gilt nicht als Antrag des FCS zum Kaufabschluss. Da die Ware allenfalls nicht mehr an Lager ist, kann der Kunde durch seine Bestellung nicht direkt den Kaufvertrag abschliessen.
Durch Anklicken des Buttons «Bestätigen» gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kunde ist während sieben (7) Werktagen an seine Bestellung gebunden. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung wird dem Kunden der
Eingang der Bestellung per E-Mail auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Diese Bestätigung bewirkt noch keinen Vertragsabschluss.
Ein Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem FCS kommt zustande, sobald der FCS dem Kunden entweder die Annahme der Bestellung ausdrücklich bestätigt oder die bestellte Ware direkt an den Kunden ausgeliefert hat. Der FCS behält sich vor, ohne Angabe von Gründen einen Vertragsschluss abzulehnen.
3. PREISE, GEBÜHREN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. WAREN
(a) Alle Preisangaben des Webshops sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Kunden bei der Bestätigung seiner Bestellung im Webshop angezeigt und sind vom Kunden zu tragen.
(b) Bei Bestellungen aus dem Ausland haftet der Kunde für sämtliche Zollabgaben, Importgebühren und – steuern. Der FC Schaffhausen hat keinen Einfluss auf die Gebühren und kann dazu auch keine Angaben machen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Zollbehörden vor Ort.
(c) Im Webshop akzeptiert der FCS ausschliesslich Bezahlung per Kreditkarte (Visa-, Master- oder American Express Card) Postfinance und Twint. Rabatte sind weder im Webshop noch in einem physischen FCS-Geschäft kumulierbar. Reduzierte Ware ist nie rabattfähig.
(d) Der Kaufpreis wird mit Abschluss des Kaufvertrags zur Bezahlung fällig und je nach Bezahlung direkt von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Bei Zahlungsverzug kann der FCS ohne die Ansetzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
3.2. TICKETS UND HOSPITALITY-PACKAGES
(a) Massgebend sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich für Tickets im Public-Bereich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und exklusive Versand- und/oder Bearbeitungsgebühren. Diese werden beim Abschluss der Bestellung angegeben.
(b) Die Preise für die Packages im jeweiligen Hospitality-Bereich sowie gegebenenfalls von einzelnen Kategorien innerhalb eines Hospitality-Bereichs richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FC Schaffhausen. Tickets für den Hospitality Bereich können hier beim FCS nachgefragt werden. Daraufhin kann der FC SCHAFFHAUSEN dem Kunden ein Ticket anbieten und er gibt die Preise bekannt.
(c) In allen Ticketpreisen sind die öffentlichen Abgaben des Kanton Schaffhausen (Polizeiabgaben & Benützung öffentlicher Verkehr) enthalten. Der FC SCHAFFHAUSEN behält sich vor, eine Erhöhung der öffentlichen Abgaben des Kanton Schaffhausen im gleichen Umfang auf die Ticketpreise zu überwälzen.
3.3. GUTSCHEINE
(a) Gutscheine des FC SCHAFFHAUSEN verfallen nach zwei Jahren ab Ausstelldatum. Eine Einlösung nach Verfalldatum ist ausgeschlossen. Die Bezahlung mit einem Gutschein des FC SCHAFFHAUSEN kann bei jedem Einkauf in einem physischen FC SCHAFFHAUSEN- Geschäft gegen das Vorweisen des Originalgutscheins erfolgen (im Webshop durch die Eingabe eines Gutscheincodes im Bestellvorgang); eine nachträgliche Anrechnung nach erfolgter Kaufvertragserfüllung ist ausgeschlossen. Das (Rest-)Guthaben eines Gutscheins wird weder ausbezahlt noch verzinst.
(b) Reicht das Guthaben eines Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit einem anderen Zahlungsmittel beglichen werden.
(c) Gutscheine sind übertragbar. Bei Verlust, Entwendung oder Missbrauch von Gutscheinen lehnt der FC SCHAFFHAUSEN jegliche Haftung ab.
4. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG
4.1. TICKETS
(a) Der FC SCHAFFHAUSEN liefert Tickets mit dem Beförderungsmittel seiner Wahl auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Erhalt auf Richtigkeit in Bezug auf Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort, Platzkategorie, Anzahl und Preis zu prüfen. Eine entsprechende Reklamation hat unverzüglich zu erfolgen.
(b) In der Regel werden bestellte Tickets innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung ausgeliefert. In Ausnahmefällen kann es leider trotz aller Bemühungen zu Verzögerungen kommen. Der Versand von Tickets ins Ausland ist maximal bis 1 Woche vor dem Spieldatum möglich.
(c) Der FC SCHAFFHAUSEN haftet nicht für eine verspätete oder nicht erfolgte Postzustellung oder eine Lieferung über einen entsprechenden Kurier.
4.2. WAREN
(a) Die Lieferung von Ware erfolgt im Normalfall nach Erhalt der Bezahlung innert 2 bis 4 Werktagen soweit die Ware vollständig verfügbar ist an die vom Kunden bei der Bestellung genannte Lieferadresse. Für kundenspezifische Bestellungen (z.B. bedruckte Trikots) beträgt die Lieferzeit im Normalfall 7 bis 10 Tage. Unterschriften richten sich nach der Verfügbarkeit der Mannschaft. Diese Liefertermine sind rechtlich unverbindlich. Eine nicht rechtzeitige Lieferung berechtigt den Kunden insbesondere nicht zum Vertragsrücktritt.
(b) Ist der FC SCHAFFFHAUSEN mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde dem FC SCHAFFHAUSEN erst eine Nachfrist von mind. 20 Werktagen zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Bei Rücktritt vom Vertrag wird maximal der Kaufpreis zurückerstattet. Der FC SCHAFFFHAUSEN schuldet dem Kunden keinen darüberhinausgehenden Schadenersatz für verspätete oder nichterfüllte Lieferungen.
(c) Der Kunde hat Teillieferungen anzunehmen, wenn bspw. ein Teil der bestellten Ware nicht mehr verfügbar ist oder erst verspätet geliefert werden kann.
(d) Erfüllungsort ist der Ort der Übergabe an die schweizerische Post (oder ein anderes Transportunternehmen). Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Kunden über.
5. RÜCKGABE UND UMTAUSCH
5.1. RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON TICKETS
(a) Der FC SCHAFFHAUSEN weist darauf hin, dass der Schweizerische Fussballverband (SFV) und die Swiss Football League (SFL) die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen (z.B. infolge TV-Übertragungen, Terminplanänderungen, höhere Gewalt). Aus diesem Grund rät der FC SCHAFFHAUSEN allen Kundinnen und Kunden, sich regelmässig auf unserer Homepage über allfällige Spielplanänderungen zu informieren.
(b) Eine Rückgabe von Tickets ausserhalb von Spielverschiebungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe, wenn der Spielbesuch durch das Vorweisen eines Arztzeugnisses durch vom Arzt ausgewiesene gesundheitliche Gründe verunmöglicht wird.
(c) Bei Spielverschiebungen behalten bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Tickets ihre Gültigkeit. Eine „Ticketrückgabe“ ist ausschliesslich im Austausch gegen Tickets für ein anderes Spiel möglich. Es erfolgt keine Rückvergütung im Sinne einer Geldüberweisung oder Erstattung eines Guthabens. Der Umtausch hat an der Tages- oder Abendkasse oder auf dem Postweg an den FC SCHAFFFHAUSEN an die folgende Adresse zu erfolgen: FC Schaffhausen, Geschäftsstelle, Industriestrasse 2A, 8207 Schaffhausen
(d) Bei Spielabsagen sowie einer teilweisen oder vollständigen Stadionsperrung (Geisterspiele) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch des Tickets, einer Reduktion bzw. Rückerstattung des Ticketpreises oder auf anderweitige Kompensation.
5.2. RÜCKGABE UND UMTAUSCH UND HOSPITALITY-PACKAGES
(a) Erworbene Hospitality-Packages haben bei Spielverschiebungen Gültigkeit für den neuen Spieltermin. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe des Packages oder auf Rückerstattung bzw. Reduktion des Package-Preises oder auf anderweitige Kompensation.
(b) Bei Spielabsagen sowie einer teilweisen oder vollständigen Stadionsperrung (Geisterspiele) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch des Hospitality-Packages, eine Reduktion bzw. Rückerstattung des Package-Preises oder auf anderweitige Kompensation.
(c) Der Umtausch (Umplatzierung) oder die Rückgabe von erworbenen Hospitality-Packages während der Gültigkeitsperiode ist ausgeschlossen.
(d) Ist dem Kunden die Nutzung des Hospitality-Packages aus irgendwelchen Gründen nicht möglich (Terminkollisionen, Krankheit, Unfall etc.), besteht kein Anspruch auf Umtausch des Packages, eine Reduktion bzw. Rückerstattung des Package-Preises oder auf anderweitige Kompensation.
5.3. UMTAUSCH VON WAREN
(a) Unter Ausnahme der nachstehend erwähnten Fälle kann eine Rückgabe oder ein Umtausch von Waren ohne die Angabe von Gründen durch den Kunden verlangt werden:
(b) Kein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht bei Waren, die:
• nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden (z.B. Trikot-Bedruckung mit Name und/oder Nummer von Spielern des FC SCHAFFHAUSEN);
• in versiegelten Verpackungen geliefert, und vom Kunden aufgebrochen wurden (z.B. versiegelte Buchverpackungen oder DVDs);
• bereits durch den Kunden gewaschen, getragen oder in einer anderen Weise verwendet wurden;
• preisreduziert und als solche gekennzeichnet waren;
• aufgrund eines explizit im Onlineshop bei der entsprechenden Ware angebrachten Hinweises von der Rückgabe ausgenommen sind.
(c) Die Rückgabe oder der Umtausch hat innerhalb von 14 Kalendertagen seit Erhalt der Ware durch Rücksendung der gelieferten Ware in der Originalverpackung (bei Unterwäsche wird eine Rückgabe nur in der ungeöffneten Originalverpackung akzeptiert) zu erfolgen. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nur möglich gegen Mitsendung der Kaufquittung oder einer Kopie derselben. Porto- und Versandkosten der Rücksendung oder des Umtauschs gehen zulasten des Kunden. Der Kunde trägt das Risiko eines zufälligen Verlustes oder Untergangs oder einer Beschädigung der Ware auf dem Transportweg. Der FC SCHAFFHAUSEN behält sich vor, für mangelhafte zurückgesandte Ware (oder für Rücksendungen oder Umtausche die entgegen der vorstehend erwähnten Fälle erfolgen) den vollen oder einen geminderten Kaufpreis zu verrechnen.
(d) Erst nach dem Eintreffen der retournierten Ware beim FC SCHAFFHAUSEN wird dem Kunden nach seiner Wahl innert 14 Tagen ein Ersatz geliefert (Umtausch) oder der Kaufpreis auf das bei der Bestellung verwendete Bank-, Kreditkarten- oder Paypalkonto zurückerstattet (Rückgabe). Anstelle der Rückerstattung des Kaufpreises kann der FC SCHAFFHAUSEN auch einen Warengutschein im Wert der retournierten Ware ausstellen. Wenn eine Ware nicht mehr geliefert werden kann (z.B. Ausverkauf der Ware), kann der Kunde nur noch die Rückerstattung des Kaufpreises oder die Ausstellung eines Warengutscheins verlangen.
(e) Die Rücksendung der Ware mit der schriftlichen Bitte um Rücknahme- oder Umtausch hat unter Angabe des Absenders an folgende Adresse zu erfolgen: FC Schaffhausen, Industriestarsse 2A, 8207 Schaffhausen
6. TICKETS
6.1. ALLGEMEINES
(a) Im Interesse des Kunden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie bei Ticket- Bestellungen die korrekte Anzahl, Spielpaarung(en)vor dem Abschluss der Onlinezahlung nochmals kontrollieren sollten. Es ist selbstverständlich möglich, dass in einem Bestellvorgang Tickets für verschiedene Spiele/Vorstellungen/Events gebucht werden können, sodass entsprechende Versand- und Bearbeitungsgebühren nur einmalig berechnet werden.
(b) Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung von Versand- und oder Bearbeitungsgebühren, wenn mehrere separate Bestellungen für dasselbe Spiel oder auch verschiedene Spiele ausgeführt werden.
(c) Der FC SCHAFFHAUSEN behält sich auch das Recht vor, die maximal zulässige Anzahl für Ticket-Bestellungen über das Online-Ticketing jederzeit, auch kurzfristig zu ändern.
(d) Mit dem Kauf einer Jahreskarte erwirbt der Kunde das Recht auf den Besuch der Spiele der bezeichneten Kategorie, die in der definierten Zeit stattfinden. Im Falle von Spielabsagen,
-abbrüchen, -ausfällen und/oder Spielen unter teilweisem oder ganzem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch den FC SCHAFFHAUSEN veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht.
(e) Inhaberinnen oder Inhaber von reduzierten Tickets (Einzelkarten, Jahreskarten, Packages usw.) müssen sich beider Zutrittskontrolle immer mit der entsprechenden Legitimation ausweisen können. Ist diese Legitimation beim Stadionzutritt nicht vorhanden, kann der Zutritt ins Stadion verweigert werden. Eine allfällige Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Rabatte sind nicht kumulierbar.
(f) Die Hospitality-Packages sind ausschliesslich über die Geschäftsstelle des FCS zu beziehen. Der FC SCHAFFHAUSEN lehnt jede Verantwortung für die Gültigkeit von nicht über den FC SCHAFFHAUSEN bezogene Hospitality-Packages ab. Der FC SCHAFFHAUSEN ist berechtigt, Personen mit nicht über den FC SCHAFFHAUSEN bezogenen Hospitality-Packages den Einlass in den Hospitality-Bereich zu verweigern. In diesem Fall besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Reduktion des Package-Preises oder auf anderweitige Kompensation.
(g) Jahreskarten sind nur für Meisterschaftsspiele gültig.
(h)Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
6.2. HOSPITALITY-PACKAGES
6.2.1. ANTRAGSRECHT
(a) Jede natürliche Person, welche das 18. Altersjahr vollendet hat, sowie juristische Personen können beim FC SCHAFFHAUSEN einen Antrag auf ein oder mehrere Packages im Hospitality-Bereich der berformance arena während den Heimspielen des FC SCHAFFHAUSEN in der Challenge League stellen.
(b) Der FC SCHAFFHAUSEN hat das Recht, einen Antrag auf Hospitality-Packages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung von Packages an sich, in einem bestimmten Hospitality-Bereich, für eine bestimmte Hospitality-Kategorie sowie für bestimmte Sitzplätze in der berformance arena.
6.2.2. JAHRESKARTEN IM HOSPITALITY-BEREICH
(a) Die Jahreskarte im Hospitality-Bereich berechtigt den Kunden zum Besuch der während der Gültigkeitsdauer stattfindenden Heimspiele des FC SCHAFFHAUSEN der Challenge League im jeweils vereinbarten Hospitality-Bereich der berformance arena, sowie zum Bezug der nachfolgend geregelten Leistungen des FC SCHAFFHAUSEN.
(b) Die Jahreskarte im Hospitality-Bereich ist jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines Jahres gültig. Sofern möglich, wird der FC SCHAFFHAUSEN dem Kunden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte im Hospitality-Bereich dasselbe Package für die Folgeperiode anbieten. Der FC SCHAFFHAUSEN ist dazu jedoch nicht verpflichtet und es besteht kein Vorkaufsrecht des Kunden bezüglich des in einer Gültigkeitsperiode erworbenen Package für folgende Perioden.
6.2.3. EINZELKARTEN IM HOSPITALITY-BEREICH
(a) Ein Einzelticket im Hospitality-Bereich berechtigt den Kunden zum Besuch eines einzelnen Heimspiels des FC SCHAFFHAUSEN in der Challenge League im jeweils vereinbarten Hospitality-Bereich der berformance arena, sowie zum Bezug der nachfolgend geregelten Leistungen des FC SCHAFFHAUSEN.
(b) Einzeltickets im Hospitality-Bereich gelangen nur in den Verkauf, sofern es die Kapazität in den jeweiligen Hospitality-Bereichen zulässt. Anträgen auf Jahreskarten im Hospitality- Bereich wird gegenüber Anträgen auf Einzeltickets im Hospitality-Bereich Vorrang eingeräumt.
6.2.4. HOSPITALITY-TICKETS FÜR KINDER
(a) Kinder bis und mit dem 6. Altersjahr (bis zum 6. Geburtstag) benötigen kein eigenes Hospitality-Package. Sie müssen dem FC SCHAFFHAUSEN jedoch aufgrund von kapazitäts- und feuerpolizeilichen Gründen für eine Kinderkarte angemeldet werden. Ansonsten kann dem Kind sowie der Begleitperson kein Einlass in die berformance arena und den Hospitality- Bereich gewährt werden. Das Kind hat sowohl im Hospitality-Bereich als auch in der berformance arena auf dem Schoss seiner Begleitperson Platz zu nehmen; die Belegung von eigenen Sitzplätzen durch das Kind ist untersagt.
(b) Kinder ab dem 7. bis und mit dem 16. Altersjahr (ab dem 6. bis zum 16. Geburtstag) benötigen ein eigenes Hospitality-Package, wobei ein einmaliger Rabatt von 25 % auf die im jeweiligen Zeitpunkt geltenden offiziellen Publikumsbedingungen gewährt wird.
(c) Die Möglichkeit des Erhalts bzw. Erwerbs von Kinderkarten bzw. Hospitality-Packages für Kinder richtet sich nach der Verfügbarkeit im jeweiligen Hospitality-Bereich und in der jeweiligen Hospitality-Kategorie am jeweiligen Heimspiel des FC SCHAFFHAUSEN. Es
besteht kein Anspruch auf den Erhalt bzw. den Erwerb sowie auf Zuteilung von Kinderkarten bzw. Hospitality-Packages für Kinder sowie auf Zuteilung bestimmter Plätze im Hospitality- Bereich und in der berformance arena.
6.2.5. KUNDENDATEN
(d) Mit Erwerb eines Hospitality-Packages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der FC SCHAFFHAUSEN die Daten des Kunden erfasst und für Marketingzwecke verwendet. Der Kunde berechtigt den FC SCHAFFHAUSEN, die Daten zu diesem Zweck an Partnerunternehmen oder Sponsoren weiterzugeben. Diese Freigabe kann jederzeit widerrufen werden.
(e) Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass der FC SCHAFFHAUSEN zu Marketing- oder anderweitigen Zwecken Bild-, Video- und Tonaufnahmen von den Hospitality-Bereichen samt den sich in diesen befindlichen Personen anfertigen und in seinen Online- und Printmedien veröffentlichen kann.
(f) Der FC SCHAFFHAUSEN verpflichtet sich, persönliche Daten nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zu behandeln und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verwalten. Die Weitergabe von Daten ins Ausland erfolgt.
6.3. WEITERGABE UND -VERÄUSSERUNG VON TICKETS UND HOSPITALITY-
PACKAGES
6.3.1. TICKETS
(a) Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschliesslich zur privaten Nutzung der Kunden. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf von Tickets (oder die Abtretung der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FC SCHAFFHAUSEN untersagt. Ermässigte Tickets und Jahreskarten sind daher ausschliesslich im gleichen Ermässigungsanspruch übertragbar.
(b) Sollten der Kunde ohne die Zustimmung des FC SCHAFFHAUSEN Tickets zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich angeboten oder weiterveräussert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten haben (insbesondere über Auktionsplattformen, Online-Ticketbörsen und entsprechende Ticketagenturen), kann ihnen der FC SCHAFFHAUSEN einen zukünftigen Einkauf von Tickets in jeglicher Form verweigern, ein Stadionverbot aussprechen und/oder ein Rayonverbot erwirken, sowie für jeden Verstoss ein Stadionverbot und eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 1’000.00 einfordern. Der FC SCHAFFHAUSEN behält sich vor, in einem solchen Fall über den Vorfall auch unter der Nennung ihres Namens zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung von Tickets zukünftig zu verhindern; der FC SCHAFFHAUSEN behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
(c) Diesbezüglich weist der FC SCHAFFHAUSEN darauf hin, dass jegliche Verantwortung über die Gültigkeit von Tickets, welche nicht über die offiziellen Vorverkaufsstellen des FC SCHAFFHAUSEN bezogen worden sind, abgelehnt wird. Der FC SCHAFFHAUSEN behält sich das Recht ausschliesslich vor, Kunden mit einem Ticket, das nicht über die offiziellen
Verkaufskanäle des FC SCHAFFHAUSEN bezogen wurden, den Zutritt entschädigungslos zu verweigern. Informationen zu den offiziellen Vorverkaufsstellen sind auf der Webseite des FC SCHAFFHAUSEN erhältlich.
6.5. UMPLATZIERUNGEN UND VORBEZUGSRECHTE BEI INTERNATIONALEN,
NATIONALEN UND FREUNDSCHAFTSSPIELEN
6.5.1. TICKETS
(a) Der FC SCHAFFHAUSEN behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne oder Teilbereiche des Stadions für gewisse Veranstaltungen/Vorstellungen zu sperren.
(b) Kunden, welche vor dieser Sperrung Tickets für diesen Event bezogen haben, werden, sofern es logistisch und administrativ möglich ist, informiert und entsprechend den Möglichkeiten vorgängig dem Event umplatziert.
(c) Ist eine Kommunikation aufgrund von zeitlichen Gegebenheiten nicht mehr möglich, behält sich der FC SCHAFFHAUSEN ausdrücklich vor, die entsprechenden Ticketinhaberinnen und -inhaber beim Stadionzutritt auf die Gegebenheit aufmerksam zu machen und vor Ort über die neuen Platzzuteilungen in eine höhere oder auch tiefere Kategorie zu informieren. Dem Kunden erwachsen aus einer Umplatzierung keine Entschädigungsansprüche oder sonstige Rechte.
(d) Unabhängig von dem auf der jeweiligen Jahreskarte ausgewiesenen Sitz- oder Stehplatz, steht dem Besteller beim Bezug der Jahreskarte(n) kein definitives Vorbezugsrecht im Schweizer Cup, in einem Cupfinal oder Freundschaftsspielen zu. Dieses wird höchstens einzelfallweise für die erwähnten Spiele gewährt.
7. HAFTUNG
7.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS COVID-19
Die Zuschauerinnen und Zuschauer besuchen die FC SCHAFFHAUSEN-Veranstaltungen auf eigenes Risiko. Der FC SCHAFFHAUSEN lehnt jede Haftung bei einer möglichen
Infizierung oder COVID‐19-Erkrankung im Zusammenhang mit einer FC SCHAFFHAUSEN-Veranstaltung ab.
7.2. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DES FCS WÄHREND VERANSTALTUNGEN
(a) Der Ticketinhaber haftet für allfällige, durch ihn oder durch einen Dritten, dem der Ticketinhaber das Ticket (oder die Jahreskarte) übertragen hat, verursachte Schäden und kann jeglichen Anspruch auf die mit der (Jahres-)Karte verbundenen Leistungen verlieren.
(b) Im Hospitality-Bereich haftet der Kunde dem FC SCHAFFHAUSEN für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden im Hospitality-Bereich samt dem zugehörigen Inventar. Der Kunde haftet im Falle der erlaubten und nicht erlaubten Weitergabe des Hospitality-Packages
auch für die vom jeweiligen Inhaber des Packages fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
(d) Der FC SCHAFFHAUSEN weist Sie darauf hin, dass im Stadion Handläufe an Treppengeländern, Lautsprecher, zusätzliche Sicherheitskonstruktionen, sowie in gewissen Teilbereichen des Stadions Stützsäulen für die Dachkonstruktion des Stadions aus Sicherheitsgründen notwendig sind. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass im Stadion wie auch im Zuschauerbereich fixe oder mobile Fernsehkameras aufgestellt sein können. Der Stadionbesucher hat die daraus resultierenden Sichteinschränkungen oder andere Einschränkungen ohne Anspruch auf Umtausch /Rückgabe der Tickets oder Geltendmachung eines Minderpreises in Kauf zu nehmen.
(e) Der FC SCHAFFHAUSEN haftet nicht für eine Beschränkung bzw. Verminderung der in dem vorliegenden Vertrag gegenüber dem Kunden eingeräumten Rechte sowie für dem Kunden zugefügte direkte oder indirekte Schäden, ausser bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung.
7.3. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG AUS WARENKAUF
(a) Der FC SCHAFFHAUSEN steht für Mängel der gekauften Ware gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts ein. Die Mängelrüge nach Art. 201 Abs. 1 OR hat spätestens innert 7 Werktagen zu erfolgen. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls innert 7 Werktagen seit Kenntnisnahme schriftlich dem FC SCHAFFHAUSEN angezeigt werden.
(b) Bei mangelhafter Ware hat der FC SCHAFFHAUSEN das Recht, anstelle von Wandlung oder Minderung zunächst Ersatzware zu liefern. Bei einer Wandlung stattet der FC SCHAFFHAUSEN maximal den Kaufpreis zurück. Der FC SCHAFFHAUSEN haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund der mangelhaften Ware entstanden sind. Für Klagen auf Gewährleistung gilt die zweijährige Verjährungsfrist gemäss Art. 210 Abs. 1 OR.
(c) Soweit gesetzlich möglich, schliesst der FC SCHAFFHAUSEN jede Haftung für Schäden aus, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstanden sind. Insbesondere haftet der FC SCHAFFHAUSEN nicht für den Untergang oder die Beschädigung der Sache auf dem Transport.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. ABTRETUNG
Die Übertragung oder Abtretung von Rechten und Pflichten aus den vorliegenden AGB bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.
8.2. ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN
Abweichende Vereinbarungen zwischen dem FC SCHAFFHAUSEN und seinen Kunden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
8.3. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen bzw. der übrigen Teile solcher Nutzungsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(a) Auf diese AGB findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweise unwirksam. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf (CISG) wird hiermit ausgeschlossen.
(b) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB (inkl. deren gültiger Übernahme) ist ausschliesslich Schaffhausen.
31. Oktober 2022
FC Schaffhausen AG Industriestrasse 2A 8207 Schaffhausen